Legro Aufbewahrungshinweise

Dieses Dokument stellt die Speicher- und Aufbewahrungsinformationen gemäß Artikel 13.1 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Legro.

Dieses Dokument beschreibt die allgemeinen Richtlinien für die Lagerung und Aufbewahrung der Legro gelieferten Produkte. Eine korrekte Lagerung ist entscheidend, um die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des Produkts während der Lagerzeit so gut wie möglich zu erhalten.
Diese Richtlinien gelten für alle Unternehmen innerhalb der Legro Gruppe und betreffen unter anderem Pflanzengrundlagen, Substrate, Bodenerweiger, Rohstoffe, Deckerdecke und damit verbundene Produkte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Sollten auf der Verpackung, dem Etikett, der Produktinformation oder in sonstigen Legro bereitgestellten Dokumenten spezifische Lager- oder Aufbewahrungshinweise angegeben sein, müssen diese stets eingehalten werden. Im Falle von Widersprüchen zwischen solchen produktbezogenen Anweisungen und den Bestimmungen dieser Lager- und Aufbewahrungshinweise haben die produktbezogenen Anweisungen Vorrang.

 

1. Allgemeine Lagerbedingungen
Der Besteller ist für die ordnungsgemäße Lagerung der gelieferten Produkte ab dem Zeitpunkt der Lieferung verantwortlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
– Die Produkte sollten auf einer sauberen, trockenen und stabilen Unterlage gelagert werden.
– Kontakt mit dem Untergrund, Oberflächenwasser, Abfallstoffen, Chemikalien oder anderen Verunreinigungsgrundstücken sollte vermieden werden.
– Produkte sollten vor Beschädigung der Verpackung und des Produktes geschützt werden.
– „First In First Out“ (FIFO) wird empfohlen, um unnötige Alterung von Produkten zu verhindern. Produkte sollten nicht länger als notwendig aufbewahrt werden und sollten vorzugsweise innerhalb der empfohlenen Lagerdauer verarbeitet oder eingesetzt werden.

 

2. Schutz vor äußeren Einflüssen
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben:
– Produkte sollten vor einer lang anhaltenden Exposition gegenüber direktem Sonnenlicht geschützt werden.
– Produkte sollten vor extremen Temperaturen, anhaltender Frost und übermäßiger Hitze geschützt werden.
– Produkte sollten vor langzeitiger Belastung durch Regen, Schnee und andere Wetterbedingungen geschützt werden.
– Produkte sollten vorzugsweise unter Deckung gelagert werden. Falls die Lagerung im Freien stattfindet, müssen Produkte angemessen abgedeckt oder anderweitig vor äußeren Einflüssen geschützt werden.

 

3. Besonderheiten bei Produkten mit Düngemitteln
Für Produkte, denen Futtermittel zugesetzt wurden, gelten zusätzlich die folgenden Richtlinien:
– Produkte sollten trocken gelagert werden, um unerwünschte Ausflüsse oder Änderungen der Nährstoffgehalte zu vermeiden.
– Bei Langzeitlagerung können produktspezifische Eigenschaften, einschließlich der Verfügbarkeit von Nährstoffen, sich ändern.

 

4. Besonderheiten bei den Produkten aus Beton
– Verpackte Deckprodukte enthalten von Natur aus Feuchtigkeit. In der ersten Zeit nach der Herstellung und dem Verpacken kann Feuchtigkeit aus der Verpackung austreten. Dieses Phänomen ist eine normale Folge des Produktions- und Verpackungsprozesses und stellt selbst keinen Hinweis auf einen Qualitätsmangel dar.
– Verpackungen müssen so gelagert werden, dass das freigesetzte Wasser keine Schäden oder Unannehmlichkeiten verursacht.

 

5. Lagerung je Verpackungsmaterial

5.1 Massenprodukte
– Auf einer sauberen, verfestigten Oberfläche aufbewahren.
– Vermischung mit anderen Materialien zu verhindern.
– Schutz vor Regenwasser und Verschmutzung.
– Lagerräume müssen so eingerichtet und verwaltet werden, dass die Stabilität erhalten bleibt und unerwünschte Erwärmung, Qualitätsverlust und Sicherheitsrisiken möglichst vermieden werden.

5.2 Große Ballen/Große Säcke
–
Auf einer ebenen, stabilen Oberfläche aufbewahren.
– Vorzugsweise unter Deckung aufbewahren. Falls die Lagerung im Freien stattfindet, müssen die Produkte angemessen abgedeckt oder geschützt werden.
– Big-Bag-Schlaufen sollten nicht für eine dauerhafte Aufhängung verwendet werden.
– Beschädigung der Folie oder Verpackung verhindern.
– Schutz vor äußeren Einflüssen, direktem Sonnenlicht und langfristiger UV-Strahlung.

5.3 Taschen und Verbraucherverpackungen
– Am liebsten in der Schachtel aufbewahren.
– Wenn außerhalb gelagert, ausschließlich auf Paletten und vor äußeren Einflüssen geschützt.
– Beschädigte Verpackungen so schnell wie möglich reparieren oder separat verarbeiten.

 

6. Aufbewahrungsdauer
Die Qualität von Produkten kann sich im Laufe der Lagerung aufgrund biologischer, chemischer und physikalischer Prozesse ändern.
Deshalb gilt:
– Falls auf der Verpackung ein Verfallsdatum, ein Verzehrstermin oder eine empfohlene Verwendungsdauer angegeben ist, muss diese eingehalten werden.
– Falls keine Haltbarkeits- oder Verwendungsdauer angegeben ist, kann Informationen über die empfohlene Lagerdauer bei dem Hersteller angefordert werden.
– Bei Zweifeln hinsichtlich der Eignung eines gespeicherten Produkts sollte der Hersteller vor der Verwendung konsultiert werden.
– Bei Überschreitung der empfohlenen Lagerzeiten kann Legro keine Garantie für die Erhaltung der Produktspezifikationen gegeben werden.

 

7. Abweichungen und Haftung
Soll die Lagerung gemäß diesen Richtlinien stattfinden, erlischt jegliche Anspruch auf Qualitäts-, Garantie- oder produktspezifische Ansprüche, soweit der betreffende Mangel, die Abweichung oder der Schaden zu vertretbaren Grenzen hin aus fehlerhafter Lagerung resultieren kann. Der Besteller ist für die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Lageranweisungen verantwortlich. Er Legro übernimmt keine Haftung für Qualitätsverlust, Produktschäden oder Folgeschäden, die aus fehlerhafter Lagerung, fehlerhafter Behandlung oder Überschreitung der empfohlenen Lagerdauer durch den Besteller entstehen.

Bei Fragen zu Lagerung, Haltbarkeit oder Eignung von Produkten sollte der Kunde sich vor der Verwendung des Produkts an die entsprechende Legro Einheit wenden.